Tarifreform (TARDOC)

Die Tarifreform in der Schweiz hat mit dem Jahreswechsel einen historischen Meilenstein erreicht. Seit dem 1. Januar 2026 ist das neue Tarifsystem, bestehend aus dem Einzelleistungstarif TARDOC und den ambulanten Pauschalen, offiziell in Kraft und hat den veralteten TARMED-Tarif abgelöst.

Hier ist eine Zusammenfassung der aktuellen Situation, der Hintergründe und der Funktionsweise des neuen Systems.

1. Das neue Gesamtsystem: TARDOC & Pauschalen

Das neue System ist zweigeteilt. Während früher fast jede Leistung einzeln über TARMED abgerechnet wurde, gibt es nun eine klare Hierarchie:

  • TARDOC (Einzelleistungstarif): Er ersetzt den TARMED für Leistungen, die nicht pauschalisiert werden können. Er umfasst rund 300 Tarifpositionen. Ein Fokus liegt auf der „Sprechmedizin“ (z. B. Hausärzte, Kinderärzte, Psychiater), da die Konsultationszeit nun präziser und zu etwas besseren Konditionen abgerechnet werden kann.
  • Ambulante Pauschalen: Für standardisierte Eingriffe (z. B. Grauer Star, Kniespiegelungen, Vasektomie) werden fixe Beträge vergütet.
  • Anwendungsregel: Erreicht eine Behandlung bestimmte Kriterien (einen sogenannten „Trigger“), muss zwingend die Pauschale abgerechnet werden. Nur wenn keine Pauschale greift, kommt TARDOC zur Anwendung. Eine Mischrechnung für denselben Fall ist nicht zulässig.

2. Chronologie der Einführung (Stand Februar 2026)

Der Weg zur Reform war langwierig und von jahrelangen Blockaden zwischen Versicherern und Ärzten geprägt:

  • April 2025: Der Bundesrat genehmigte das neue Gesamtsystem unter der Bedingung der Kostenneutralität. Die Genehmigung wurde zunächst bis Ende 2028 befristet, um Nachbesserungen zu ermöglichen.
  • November 2025: Kurz vor Einführung genehmigte der Bundesrat letzte Korrekturen, unter anderem für die Notfallversorgung im Spital, die Wundbehandlung und spezifische Krebstherapien.
  • Januar 2026: Offizielles Inkrafttreten.
  • Februar 2026 (Aktuell): In der Praxis zeigt sich eine erste Phase der Umstellung. Es gibt Berichte über „Tarifoptimierungen“ (z. B. bei Magen-Darm-Spiegelungen), und in Kantonen wie Basel-Landschaft mussten Regierungen bereits einschreiten, um provisorische Taxpunktwerte festzulegen, da sich Spitäler und Versicherer nicht einig wurden.

3. Die wichtigsten Neuerungen und Ziele

Merkmal

TARMED (alt)

TARDOC & Pauschalen (neu)

Aktualität

Stand der 90er Jahre

Entspricht moderner Medizin (Stand 2024/25)

Anreize

Anreiz zur Mengenausweitung

Fokus auf Effizienz durch Pauschalen

Hausärzte

Tendenziell benachteiligt

Stärkung der „Sprechmedizin“

Weiterentwicklung

Starres System, kaum Updates

Jährliche Anpassung durch die OAAT AG

Kostenneutralität

Nicht vorhanden

Verpflichtendes Monitoring durch den Bund

Die Rolle der OAAT AG

Ein entscheidender Unterschied zum alten System ist die Gründung der Nationalen Tariforganisation OAAT (Organisation ambulante Arzttarife). Sie ist dafür verantwortlich, den Tarif laufend an den medizinischen Fortschritt anzupassen. Damit soll verhindert werden, dass der Tarif – wie beim TARMED geschehen – erneut über 20 Jahre veraltet.

4. Auswirkungen auf Patienten und Prämienzahler

Für Sie als Patient ändert sich in der direkten Behandlung wenig. Das erklärte Ziel des Bundesrates ist die Kostenneutralität: Der Wechsel des Abrechnungssystems darf an sich nicht zu höheren Gesundheitskosten oder Prämien führen.

Allerdings warnen Experten, dass durch die neuen Strukturen kurzfristig administrative Kosten bei Praxen und Spitälern entstehen, die sich in verzögerten Rechnungsstellungen im ersten Halbjahr 2026 bemerkbar machen könnten.

Wichtiger Hinweis: Der Taxpunktwert für TARDOC wurde zum Start schweizweit auf CHF 0.92 (im KVG-Bereich) festgelegt, analog zum bisherigen Durchschnitt, um die Umstellung stabil zu halten.

Möchten Sie, dass ich für Sie spezifische Details zu einem bestimmten Fachgebiet (z. B. Physiotherapie, Chirurgie oder Hausarztmedizin) im Rahmen von TARDOC recherchiere?

Für die Hausarztmedizin markiert der Wechsel von TARMED zu TARDOC (zusammen mit den ambulanten Pauschalen) die bedeutendste Verbesserung seit Jahrzehnten. In der Hausarztpraxis stand bisher oft das Problem im Vordergrund, dass „sprechende Medizin“ (Zuhören, Beraten, Koordinieren) finanziell deutlich schlechter gestellt war als technische Eingriffe.

Hier sind die spezifischen Auswirkungen und Neuerungen für Hausärztinnen und Hausärzte (Stand Februar 2026):

1. Aufwertung der „Sprechenden Medizin“

Das Kernstück von TARDOC für Hausärzte ist die Neubewertung der Zeit. Während im alten TARMED technische Leistungen (wie Röntgen oder EKG) lukrativer waren, korrigiert TARDOC dieses Ungleichgewicht:

  • Höhere Bewertung der Grundkonsultation: Die Zeit, die ein Hausarzt mit dem Patienten verbringt, wird im Vergleich zum alten System finanziell leicht aufgewertet.
  • Leistungskatalog: TARDOC enthält spezifische Positionen für die Koordination der Behandlung. Das ist wichtig, da Hausärzte oft als „Gatekeeper“ fungieren und die Berichte von Spezialisten zusammenführen müssen – eine Arbeit, die früher oft kaum abrechenbar war.

2. Management chronisch Kranker

In einer alternden Gesellschaft verbringen Hausärzte viel Zeit mit der Betreuung chronisch kranker Menschen. TARDOC führt hier Verbesserungen ein:

  • Multimorbidität: Es gibt nun differenziertere Möglichkeiten, den Mehraufwand bei Patienten mit mehreren komplexen Erkrankungen abzubilden.
  • Abwesenheit des Patienten: Leistungen in Abwesenheit des Patienten (z. B. Fallbesprechungen mit Spitex, Heimen oder Angehörigen) wurden im TARDOC präziser definiert und sind für die hausärztliche Betreuung essenziell.

3. Die „Ambulanten Pauschalen“ in der Hausarztpraxis

Obwohl Pauschalen primär für chirurgische Eingriffe gedacht sind, betreffen sie auch die Hausarztmedizin. Wenn ein Hausarzt kleine Eingriffe in der Praxis vornimmt, greift das neue System:

Tätigkeit

Abrechnungsart

Allgemeine Konsultation

TARDOC (Einzelleistung)

Kleinchirurgische Eingriffe (z.B. einfache Wundversorgung)

Ambulante Pauschale (sofern definiert)

Vorsorgeuntersuchungen

Mischform aus TARDOC und spezifischen Checks

Wichtig: Wenn eine Pauschale für eine Leistung existiert (z. B. eine bestimmte Wundversorgung), darf der Hausarzt nicht mehr einzelne Pflaster oder Desinfektionsmittel über TARDOC verrechnen – die Pauschale deckt alles ab.

4. Die „Kostenneutralität“ – Das Damoklesschwert

Der Bundesrat hat die Einführung von TARDOC nur unter der Bedingung der Kostenneutralität genehmigt. Für die Hausärzte bedeutet das:

  • Monitoring: Die Organisation OAAT AG überwacht genau, wie viel im ersten Jahr (2026) abgerechnet wird.
  • Degressionsmechanismus: Sollten die Kosten durch TARDOC im Bereich der Hausarztmedizin überproportional steigen, sieht der Vertrag vor, dass die Taxpunktwerte nach unten angepasst werden können.
  • Herausforderung: Hausärzte befürchten, dass sie „für ihren Erfolg bestraft“ werden könnten, wenn sie durch die bessere Abbildung ihrer Leistungen plötzlich „zu teuer“ erscheinen, obwohl sie eigentlich nur die bisher unbezahlte Arbeit korrekt deklarieren.

5. Aktuelle Hürden (Februar 2026)

In den ersten Wochen des Jahres 2026 zeigt sich in vielen Praxen ein IT-Engpass. Viele Praxissoftwaresysteme mussten die komplexe Logik der „Trigger“ (wann wechselt das System von TARDOC zu einer Pauschale?) implementieren. Das führt aktuell oft noch zu längeren Bearbeitungszeiten bei der Rechnungsstellung.

Fazit für die Praxis: Der Hausarztberuf wird durch TARDOC zwar administrativ nicht einfacher, aber inhaltlich „fairer“ abgebildet. Die Abhängigkeit von technischen Geräten sinkt, der Wert des Gesprächs steigt.

In der Hausarztmedizin bringt TARDOC (gültig seit Januar 2026) gerade bei der Telemedizin und den Hausbesuchen signifikante Änderungen mit sich. Das Ziel ist eine präzisere Zeitabrechnung und eine finanzielle Aufwertung dieser Leistungen gegenüber dem alten TARMED-System.

Details zur Abrechnung:

1. Telemedizin: Telefon- und Videokonsultation

Unter TARMED war die telefonische Beratung oft ein „Verlustgeschäft“ für Hausärzte. TARDOC schafft hier neue, klarere Strukturen:

  • Synchrone Beratung (Telefon/Video):
    • Tarifposition AA.10.0010: Ärztliche telemedizinische zeitgleiche Konsultation (erste 5 Min.).
    • Tarifposition AA.10.0020: Jede weitere 1 Minute (Zuschlag).
    • Limitation: Diese Sitzungen sind in der Regel auf 20 Minuten pro Kontakt begrenzt.
    • Gleichstellung: Video- und Telefonkonsultationen werden tariflich gleich behandelt.
  • Asynchrone Beratung (E-Mail/SMS):
    • Tarifposition AA.10.0030: Ärztliche telemedizinische zeitversetzte Konsultation.
    • Vergütung: Sie wird als Pauschale von 5 Minuten abgerechnet.
    • Einschränkung: Maximal 1x pro Tag und 6x pro 30 Tage abrechenbar. Sie gilt nur für den individuellen Informationsaustausch, nicht für automatisierte Nachrichten.

2. Hausbesuche: Mehr als nur der „Grundbesuch“

Die Entschädigung für Hausbesuche wurde massiv verbessert, um den Aufwand (Anfahrt, Inkonvenienz) realistischer abzubilden:

  • Der Besuch selbst:
    • Tarifposition CA.00.0040: Hausärztlicher Besuch (erste 5 Min.).
    • Tarifposition CA.00.0050: Jede weitere 1 Minute (Zuschlag).
    • Vorteil: Im Vergleich zu TARMED (5-Minuten-Blöcke) wird hier jede Minute am Krankenbett fair vergütet.
  • Wegzeit & Entschädigung:
    • Tarifposition AA.00.0050: Wegzeit (pro 1 Min.). Die reine Fahrzeit von der Praxis zum Patienten und zurück wird nun minutengenau abgerechnet.
  • Inkonvenienzpauschale:
    • Tarifposition CA.00.0060: Hausärztliche Besuchs-Inkonvenienzpauschale. Diese kann zusätzlich zum Grundbesuch verrechnet werden, um den organisatorischen Mehraufwand eines Besuchs ausserhalb der Praxisräume abzugelten.

3. Zentrale Vorteile für Hausärzte (Zusammenfassung)

Neuerung

Effekt für die Hausarztpraxis

Wegfall Skalierungsfaktor

Praktische Ärzte erhalten nun 100% des Taxpunktwertes (früher oft nur 93% im Vergleich zu Fachärzten).

1-Minuten-Takt

Keine Abrundung mehr bei „angebrochenen“ 5-Minuten-Blöcken; jede Minute zählt.

Palliative Care

Es gibt spezifische TARDOC-Positionen (z. B. CA.15.0030) für Hausbesuche im Rahmen der Palliative Care mit höheren Zeitlimitationen.

Dringlichkeit

Dringlichkeitspauschalen können nun auch während der regulären Sprechstunde abgerechnet werden, wenn ein Patient eingeschoben werden muss.

Was Sie jetzt wissen sollten

Trotz der verbesserten Positionen bleibt die administrative Last hoch. Hausärzte müssen jede Minute genau dokumentieren, da die Versicherer im Rahmen des neuen Monitorings (Kostenneutralität) verstärkt auf die Plausibilität der Zeitangaben achten.

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