Arbeiten und Leben in der Schweiz
Hier finden Sie sämtliche Informationen, Weblinks, Formulare sowie Fragen & Antworten zu Themen wie: Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung, Familiennachzug, Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung und mehr.
Wer bekommt Arbeit in der Schweiz?
Für Angehörige der EU-17 sowie der EU-8 gilt die volle Personenfreizügigkeit. Das heißt, sie dürfen in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten.
Seit dem 1. Juni 2016 gelten für alle Staatsangehörigen aus Bulgarien und Rumänien (EU-2) die gleichen Bedingungen wie für die Bürgerinnen und Bürger der EU-25/EFTA-Staaten.
Kroatien, das am 1. Juli 2013 der EU beigetreten ist, unterliegt besonderen Bestimmungen.
Arbeitsbewilligung
Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit übernimmt im Wesentlichen diejenigen Kategorien von Aufenthaltsbewilligungen, die in der Europäischen Union bestehen. Die Aufenthalte von weniger als drei Monaten als Tourist resp. als Nichterwerbstätiger müssen nicht angemeldet werden.
Anerkennung Gesundheitsberufe
Die Schweiz erkennt ausländische Diplome der universitären Medizinalberufe an, wenn mit dem betreffenden Staat ein Abkommen besteht. Dies ist bei den Staaten der EU und EFTA der Fall.
Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) ist für die Anerkennung ausländischer Diplome und Bescheinigungen in Berufen des Gesundheitswesens zuständig, denen keine universitäre Bildung Voraussetzung ist.