Impfungen ohne Franchise

Das Thema Impfungen ohne Franchise hat in der Schweiz gerade eine bedeutende Wende vollzogen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Regelung, die den Zugang zu präventiven Maßnahmen deutlich erleichtert.

Die neue Generalregel (seit 1. Januar 2026)

Seit Beginn dieses Jahres sind alle vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlenen Impfungen sowie die dazugehörige ärztliche Beratung von der Franchise befreit. Das bedeutet, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt, auch wenn Sie Ihre gewählte Franchise (z. B. 2500 CHF) noch nicht erreicht haben.

  • Was wird übernommen? Alle Basis-, Nachhol- und Auffrischimpfungen gemäß dem Schweizerischen Impfplan.
  • Wichtig: Der Selbstbehalt von 10 % muss in der Regel weiterhin bezahlt werden (außer bei speziellen kantonalen Programmen).
  1. Welche Impfungen sind konkret betroffen?

Unter die neue Regelung fallen unter anderem Impfungen gegen:

  • Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf) und Keuchhusten
  • Masern, Mumps, Röteln (MMR)
  • Pneumokokken (Lungenentzündung)
  • Meningokokken (Hirnhautentzündung)
  • HPV (Humane Papillomviren)
  • Grippe (für Risikogruppen)
  • Covid-19
  • RSV (neu für Schwangere zum Schutz des Neugeborenen)
  1. Sonderfall: Kantonale Impfprogramme

Schon vor 2026 gab es Ausnahmen, die oft über kantonale Programme geregelt wurden. Diese bleiben bestehen und bieten oft noch bessere Konditionen (oft entfällt dort sogar der Selbstbehalt von 10 %):

  • HPV-Impfung: Für Jugendliche und junge Erwachsene (meist 11 bis 26 Jahre) ist die Impfung in fast allen Kantonen im Rahmen von Programmen komplett kostenlos (weder Franchise noch Selbstbehalt), sofern sie über den Schularzt oder registrierte Programmärzte erfolgt.
  • Darmkrebs-Vorsorge: Parallel zu den Impfungen wurden auch Screenings (wie die Koloskopie) in kantonalen Programmen für Personen zwischen 50 und 74 Jahren von der Franchise befreit.
  1. Warum wurde das geändert?

Der Bundesrat verfolgt damit das Ziel, die Durchimpfungsrate in der Schweiz zu erhöhen. Finanzielle Hürden (wie eine hohe Franchise) sollen niemanden davon abhalten, wichtige Vorsorgemaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Langfristig hofft das Gesundheitssystem, dadurch Kosten für die Behandlung schwerer Krankheitsverläufe einzusparen.

Tipp für die Praxis: Achten Sie darauf, dass die Impfung beim Arzt explizit als Teil des Impfplans abgerechnet wird. Bei der HPV-Impfung sollten Sie unbedingt prüfen, ob Ihr Arzt am kantonalen Programm teilnimmt, damit die Impfung für Sie wirklich komplett kostenlos bleibt.

In den Kantonen Zürich, Bern und Basel gibt es spezifische Programme, die über die neue bundesweite Regelung (Franchisenbefreiung) hinausgehen und Impfungen oft komplett kostenlos (also auch ohne die 10 % Selbstbehalt) anbieten.

Hier ist die Übersicht für diese drei Kantone auf dem Stand von 2026:

  1. Kanton Zürich (ZH)
  • HPV-Impfung: Für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 11 und 26 Jahren ist die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs/HPV im Rahmen des kantonalen Programms komplett kostenlos (keine Franchise, kein Selbstbehalt). Wichtig ist, dass die Impfung bei einem registrierten Programmarzt oder dem Schularzt erfolgt.
  • Schulärztlicher Dienst: In der Stadt Zürich und vielen Gemeinden werden Basisimpfungen (MMR, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung) sowie Hepatitis B, Windpocken und sogar die FSME-Impfung (Zeckenimpfung) für Schulkinder im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen oft kostenlos angeboten.
  • Darmkrebs-Screening: Für Personen von 50 bis 74 Jahren ist die Vorsorge (Koloskopie oder Blut-im-Stuhl-Test) im kantonalen Programm franchisenbefreit.
  1. Kanton Bern (BE)
  • HPV-Impfung: Ähnlich wie in Zürich ist die Impfung für alle im Kanton wohnhaften Personen bis zum 27. Geburtstag (einen Tag davor) im Rahmen des kantonalen Programms gratis.
  • Bern impft!: Der Kanton betreibt eine sehr aktive Informationsplattform. Seit 2026 wird dort explizit darauf hingewiesen, dass alle Basis- und Ergänzungsimpfungen (z.B. auch Meningokokken für Jugendliche) franchisenfrei sind.
  • Apotheken-Service: Im Kanton Bern ist das Impfen in Apotheken sehr verbreitet. Während der Impfstoff nun franchisenfrei ist, kann die Apotheke eine kleine Dienstleistungsgebühr für das Stechen erheben, die nicht immer von der Grundversicherung gedeckt ist.
  1. Kanton Basel-Stadt (BS)
  • HPV-Programm: Auch hier gilt die vollständige Kostenübernahme für 11- bis 26-Jährige.
  • Vorsorgeprogramme: Basel-Stadt war Pionier bei der Franchisenbefreiung für die Darmkrebsvorsorge (50–75 Jahre). Dieses Programm läuft weiterhin und ist für die Teilnehmenden ohne Belastung der Franchise.
  • Öffentliches Impfzentrum: Das Basler Impfzentrum bietet oft unkomplizierten Zugang zu den nun franchisenfreien Impfungen (z.B. Covid-19 oder Grippe für Risikogruppen), wobei hier die Abrechnung direkt über die Krankenkasse erfolgt.

Zusammenfassung: Wo zahlen Sie wirklich 0 CHF?

Impfung / Vorsorge

Zielgruppe

Bedingung für „0 CHF“ (kein Selbstbehalt)

HPV (Gebärmutterhals)

11–26 Jahre

Muss über das Kantonale Programm laufen.

Schulimpfungen

Schulkinder

Durchführung durch den Schulärztlichen Dienst.

Darmkrebsvorsorge

50–74 Jahre

Teilnahme an einem organisierten Programm.

Alle anderen (BAG)

Alle

Nur Franchise entfällt (10 % Selbstbehalt bleibt).

Wichtiger Hinweis für 2026: Wenn Sie in eine Apotheke gehen, ist der Impfstoff zwar franchisenfrei, aber die Apotheke verrechnet oft eine Pauschale für die Beratung und Anwendung (ca. 20–30 CHF). Diese „Serviceleistung“ wird von der Grundversicherung meist nicht übernommen – beim Hausarzt ist diese Leistung hingegen oft im Tarmed-Tarif enthalten und somit Teil der franchisenfreien Abrechnung.

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