Hinsichtlich der Prävention von RSV-Infektionen (Respiratorisches Synzytial-Virus) mit Enflonsia® (Clesrovimab) in der Schweiz gibt es brandaktuelle Informationen. Die Zulassung erfolgte erst vor wenigen Wochen.
Aktueller Zulassungsstatus in der Schweiz
Enflonsia® wurde von Swissmedic am 22. Januar 2026 offiziell für den Schweizer Markt zugelassen. Damit steht neben Beyfortus® (Nirsevimab) ein zweiter langwirksamer monoklonaler Antikörper zur passiven Immunisierung von Säuglingen zur Verfügung.
Was ist Enflonsia®?
Enflonsia® (Wirkstoff: Clesrovimab) ist ein monoklonaler Antikörper der nächsten Generation, der speziell entwickelt wurde, um Säuglinge während ihrer ersten RSV-Saison vor schweren Infektionen der unteren Atemwege (wie Bronchiolitis oder Lungenentzündung) zu schützen.
Die wichtigsten Merkmale:
Target: Es bindet an das Fusionsprotein des RS-Virus und verhindert so den Eintritt in die Wirtszellen.
Dosierung: Ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Präparaten ist die gewichtsunabhängige Fixdosis von 105 mg. Das bedeutet, dass alle Neugeborenen und Säuglinge dieselbe Dosis erhalten, was die Anwendung in der klinischen Praxis (z. B. auf Geburtsstationen) vereinfacht.
Schutzdauer: Eine einzige Injektion bietet Schutz für mindestens 5 Monate, was in der Regel die gesamte Dauer einer typischen RSV-Saison in der Schweiz abdeckt.
Wirksamkeit und Nutzen
Die Zulassung basiert unter anderem auf der Phase-2b/3-Studie (CLEVER), deren Ergebnisse zeigen:
Reduktion von RSV-assoziierten Infektionen, die eine medizinische Behandlung erfordern, um etwa 60 %.
Senkung der RSV-bedingten Spitaleinweisungen um über 84 %.
Vergleich der Präventionsoptionen in der Schweiz (Stand 2026)
| Merkmal | Enflonsia® (Clesrovimab) | Beyfortus® (Nirsevimab) | Abrysvo® (Maternale Impfung) |
| Typ | Monoklonaler Antikörper | Monoklonaler Antikörper | Aktive Impfung der Mutter |
| Zielgruppe | Alle Säuglinge (1. Saison) | Alle Säuglinge (1. Saison) | Schwangere (SSW 32-36) |
| Verabreichung | Direkt an den Säugling | Direkt an den Säugling | Über Plazenta an das Kind |
| Besonderheit | Fixdosis (105 mg) | Gewichtsadaptierte Dosis | Indirekter Schutz ab Geburt |
Empfehlungen und Kostenübernahme
In der Schweiz empfehlen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) grundsätzlich den Schutz aller Säuglinge vor RSV.
Verfügbarkeit: Da die Zulassung erst im Januar 2026 erfolgte, befindet sich das Medikament aktuell in der Phase der Markteinführung.
Kosten: Die Aufnahme in die Spezialitätenliste (SL) zur obligatorischen Vergütung durch die Krankenkassen folgt üblicherweise zeitnah nach der Zulassung. Fragen Sie hierzu am besten Ihren Kinderarzt, ob die Abrechnung für die laufende Saison bereits über die Grundversicherung abgedeckt ist.
Wichtiger Hinweis: Enflonsia® ist kein klassischer Impfstoff, der das Immunsystem zur Antikörperbildung anregt, sondern eine passive Immunisierung, bei der die schützenden Antikörper direkt injiziert werden.
1. Vergütung durch die Krankenkassen (Spezialitätenliste)
Seit dem 15. Februar 2026 ist Enflonsia® offiziell in die Spezialitätenliste (SL) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) aufgenommen worden.
Kostenübernahme: Die Kosten werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) übernommen, sofern die Anwendung gemäss den Limitationen erfolgt.
Limitation: Die Vergütung gilt für alle Neugeborenen und Säuglinge während ihrer ersten RSV-Saison.
Selbstbehalt: Da es sich um eine präventive Massnahme handelt, die analog zu den BAG-Impfempfehlungen behandelt wird, entfällt bei Kindern in der Regel die Franchise; der übliche Selbstbehalt von 10 % kann jedoch je nach Kanton und kantonale Umsetzung der Impfprogramme variieren (oft wird dies über kantonale Pauschalen geregelt, sodass Eltern gar nichts zahlen).
2. Verfügbarkeit in der Schweiz
Die Auslieferung an die Grossisten (z. B. Galexis, Amedis) hat unmittelbar nach der Zulassung Ende Januar begonnen.
Spitäler/Geburtsabteilungen: Die meisten grossen Kantonsspitäler und Universitätskliniken (wie das Kinderspital Zürich, Inselspital Bern oder CHUV Lausanne) haben Enflonsia® bereits in ihre Bestände aufgenommen, um Neugeborene direkt nach der Geburt („nirsevimab-ähnliches Protokoll“) zu schützen.
Kinderarztpraxen: Viele Pädiater haben das Präparat inzwischen vorrätig. Da die Lagerung (Kühlkette!) strikt eingehalten werden muss, bestellen kleinere Praxen oft „just-in-time“.
Apotheken: In öffentlichen Apotheken ist es auf Rezept bestellbar, wird aber meist direkt an die behandelnde Arztpraxis geliefert.
3. Empfehlungen des BAG und der EKIF
Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) hat ihre Empfehlungen für die Saison 2025/2026 im Hinblick auf die Zulassung von Clesrovimab (Enflonsia®) angepasst:
Gleichstellung: Enflonsia® wird klinisch als gleichwertige Option zu Beyfortus® (Nirsevimab) eingestuft.
Vorteil Fixdosis: Besonders für Praxen, die administrative Fehler bei der Gewichtsberechnung (wie bei Nirsevimab nötig) vermeiden wollen, wird Enflonsia® aufgrund der Einheitsdosis von 105 mg bevorzugt.
Was Sie jetzt tun können
Wenn Sie einen Termin zur Prophylaxe planen oder ein Neugeborenes haben:
Kinderarzt kontaktieren: Fragen Sie gezielt nach der Verfügbarkeit von Enflonsia®. Da wir Mitte Februar sind, ist es für Säuglinge, die jetzt geboren werden oder noch keinen Schutz erhalten haben, immer noch absolut sinnvoll, da die RSV-Welle oft bis in den April hineinreicht.
Rezeptprüfung: Stellen Sie sicher, dass der Arzt die Abrechnung über die Grundversicherung (Spezialitätenliste) bereits im System hat, um eine direkte Verrechnung zu ermöglichen.
Kleiner Tipp am Rande: Falls Ihr Kinderarzt noch Beyfortus® an Lager hat, ist das medizinisch gesehen genauso gut. Der Hauptvorteil von Enflonsia® liegt eher in der einfacheren Handhabung für das medizinische Personal.
Ein sehr relevanter Punkt ist die finanzielle Abwicklung präventiver Maßnahmen. In der Schweiz existiert oft ein kleiner „Dschungel“ aus Bundesrecht und kantonalen Regelungen.
1. Die „Revolution“ beim Selbstbehalt (Seit 1. Januar 2026)
Seit Beginn dieses Jahres gibt es eine entscheidende Änderung in der Schweizer Gesetzgebung (Änderung der KLV):
Franchise-Befreiung: Alle von der EKIF empfohlenen Impfungen und Immunisierungen (einschliesslich der RSV-Prophylaxe für Säuglinge) sind ab dem 1. Januar 2026 von der Franchise befreit.
10 % Selbstbehalt: Dieser bleibt auf Bundesebene grundsätzlich bestehen, sofern kein kantonales Programm greift.
2. Kantonale Programme: Zürich vs. Bern
Kanton Zürich
Zürich verfolgt aktuell ein Modell der integrierten Versorgung:
Stationär (Spitäler): Wenn die Immunisierung mit Enflonsia® direkt nach der Geburt im Spital (z.B. USZ, Triemli, Kantonsspital Winterthur) erfolgt, ist die Leistung in der Fallpauschale (DRG) enthalten. Für Sie als Eltern fallen in der Regel keine Zusatzkosten an.
Ambulant (Kinderarzt): Die Injektionsgebühr (Beratung und Verabreichung) wird über das TARMED-Nachfolgesystem (TARDOC) abgerechnet. In Zürich gibt es für die RSV-Saison 2025/2026 Bestrebungen, die Verabreichung über kantonale Pauschalverträge abzuwickeln, ähnlich wie bei der HPV-Impfung.
Aktueller Stand: In vielen Zürcher Praxen wird die Prophylaxe so verrechnet, dass für die Eltern 0.– CHF Restkosten bleiben, da der Kanton die administrativen Gebühren und den Selbstbehalt übernimmt, um die Hospitalisierungsrate zu senken.
Kanton Bern
Bern ist sehr aktiv in der Prävention („Bern impft!“):
Kostenübernahme: Der Kanton Bern hat für die aktuelle Saison 2025/2026 entschieden, die RSV-Prävention (sowohl Beyfortus® als auch das neue Enflonsia®) in das kantonale Impfprogramm aufzunehmen.
Vorteil für Sie: Durch die Aufnahme in dieses Programm wird die Dienstleistungspauschale direkt zwischen dem Kanton und der Krankenkasse (bzw. dem Kanton) geregelt. Für Kinder mit Wohnsitz im Kanton Bern ist die Immunisierung in den teilnehmenden Praxen somit komplett kostenlos (weder Franchise noch Selbstbehalt).
3. Zusammenfassung der Kosten (Stand: 17. Februar 2026)
| Kostenpunkt | Status in ZH / BE | Hinweis |
| Medikament (Enflonsia®) | 100 % gedeckt (SL-Liste) | Befreit von der Franchise. |
| Injektion / Beratung | Gedeckt durch Grundversicherung | In BE & teilweise ZH durch kantonale Programme ohne Selbstbehalt. |
| Ihre effektiven Kosten | 0.– CHF (meistens) | In BE garantiert 0.–; in ZH abhängig davon, ob die Praxis am kantonalen Vertrag teilnimmt. |
Tipp für den nächsten Schritt:
Fragen Sie in Ihrer Kinderarztpraxis gezielt: „Rechnen Sie Enflonsia® über das kantonale Programm ab?“
In Bern: Sollte dies bei fast allen Pädiatern der Fall sein.
In Zürich: Falls die Praxis nicht am Programm teilnimmt, müssten Sie lediglich die 10 % Selbstbehalt (ca. 40.– bis 50.– CHF) leisten, da die Franchise ja seit Januar wegfällt.


